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21.06.2017

Abschließende Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Altentreptow, Flur 3 FS 458/2 und 458/6

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Altentreptow
Flur: 3
Flurstücke: 458/2 und 458/6
Grundbuch von: Altentreptow, ehemals Blatt 84
Ehemalige Eigentümer: Bertha Krause, geb. Kreplin und Auguste Rudolph, geb. Kreplin
Gesetzlicher Vertreter: Stadt Altentreptow
Neuer Eigentümer: Stadt Altentreptow


Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.


Der Abberufungsbescheid einschließlich der Begründung kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der Abberufungsbescheid zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-
gez. i. V. K. Schmidt
S e i f e r t h
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor