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29.12.2017

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: Johann Burmeister, Neukalen

Die Stadt Neukalen wurde zum gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Eigentümer nach Herrn Johann Burmeister, Neukalen mit Bescheid vom 30. Dezember 2016 bestellt.

Mit Bescheid vom 22. Dezember 2017 wurde das zwischen der Stadt Neukalen als gesetzlicher Vertreter nach Herrn Johann Burmeister und Herrn Klaus-Dieter Schmidt abgeschlossene Rechtsgeschäft mit der UR.-Nr. 945/2017 des Notars Preuß in 17139 Malchin, Bahnhofstraße 12 gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.

Die Genehmigung umfasst die Veräußerung des Grundstücks, gelegen in der Gemarkung Neukalen, Flur 8, Flurstück 701, eingetragen im Grundbuch von Neukalen, Blatt 3976 an Herrn Klaus-Dieter Schmidt zum ermittelten Verkehrswert.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz


Der Bescheid über die o. g. Genehmigung vom 22. Dezember 2017 einschließlich der Begründung kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.


Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der v. g. Bescheid zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Kathrin Schmidt
amt. Amtsleiterin