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17.04.2013

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters

gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Blankensee
Flur: 1
Flurstück: 120
Grundbuch: Blankensee, Blatt 408
Ehemaliger Eigentümer: Elektrizitäts- und Maschinenbaugenossenschaft e. G. mbH Blankensee
Gesetzlicher Vertreter: Gemeinde Blankensee

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag


Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor