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09.03.2012

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters: GB Penzlin

gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Penzlin
Flur: 6
Flurstücke: 105
Grundbuch: Penzlin, Blatt 40037 (ehemals Blatt 5134)
Eigentümer: ehemals Hermann Rütz
Gesetzlicher Vertreter: Herr Dieter Wockenfuß

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag

Seiferth
amt. Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor