28.11.2013
Bekanntmachung des Kreiswahlleiters Nachrückerverfahren Hartmut Kretschmer
Gemäß § 46 Absatz 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Hartmut Bendschus seine errungene Mitgliedschaft im Kreistag verloren, da er verstorben ist.
Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags SPD für den Wahlbereich XIII über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.
Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf
Herrn Hartmut Kretschmer
übergeht.
Herr Kretschmer hat gemäß § 46 Absatz 5 i.V.m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.
gez.
Johannes Waeller
Kreiswahlleiter für die
Kommunalwahlen
Mecklenburgische Seenplatte