20.06.2013
Bestellung eines gesetzlichen Vertreters
gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter bestellt:
Gemarkung: Vanselow Flur: 1 Flurstück: 420 Grundbuch: Siedenbrünzow, Blatt 261 Eigentümer: Willi Sommerfeld
Gesetzlicher Vertreter: Gemeinde Siedenbrünzow
Rechtbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der Regionalstandorte eingelegt werden.
Im Auftrag
Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor