Seiteninhalt
03.08.2017

Bekanntmachung über den Beginn der Managementplanung für Fauna-Flora-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete= Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung GgB)

Durch Artikel 6 Absatz 1 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen) sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet, für die besonderen Schutzgebiete die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II, die in diesen Gebieten vorkommen, entsprechen. Diese Verpflichtung wird nach § 9 der Landesverordnung über die Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern (Natura 2000-LVO M-V) durch die Aufstellung von Managementplänen erfüllt. In den Managementplänen werden für jedes Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung die Erhaltungsziele weiter konkretisiert und die notwendigen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen zur Erreichung dieser Ziele festgelegt. Die Aufstellung der Managementpläne erfolgt unter Beteiligung der Betroffenen und der Öffentlichkeit.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) Mecklenburgische Seenplatte informiert als zuständige Fachbehörde für Naturschutz hiermit darüber, dass im 3. Quartal 2017 die Managementplanung für folgende FFH-Gebiete beginnt:

Bekanntmachung