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18.04.2016

Bekanntmachung über die Einziehung von öffentlichen Wegen in den Gemeinden Grabow-Below und Wredenhagen

Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als zuständige Straßenaufsichtsbehörde.

Nachstehende öffentliche Wege werden gemäß § 9 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 9. November 2015 (GVOBl. M-V S. 436) eingezogen, weil sie für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung mehr haben.

1. Gemeinde Grabow-Below: „Weg Nummer 6“
der Weg an der Autobahn A19 Richtung Zepkow bis zur Gemarkungsgrenze Wredenhagen

Gemarkung Grabow, Flur 1, Flurstücke 198/2, 199/2, 199/5, 201/2, 213/2, 214/2, 215/2, 216/2, 269/2;
Gemarkung Below, Flur 1, Flurstücke 187/2, 188/2, 189/2, 193/4

2. Gemeinde Wredenhagen: „Weg Nummer 15“,
ehemalige Panzerstraße, ab der Gemarkungsgrenze Massow bis zur Autobahnbrücke

Gemarkung Wredenhagen, Flur 2, Flurstücke 24/9, 25/3 (Teilfläche)

3. Gemeinde Wredenhagen: „Weg Nummer 19“,
der Weg von der Kreisstraße MÜR 24 (Zepkow) bis zur Gemarkungsgrenze Grabow, entlang der Autobahn

Gemarkung Wredenhagen, Flur 2, Flurstücke 1/6 (Teilfläche), 24/7 (Teilfläche), 25/2, 26/2

Die Einziehungen treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Straßenaufsichtsbehörde, 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43, einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der Regionalstandorte eingelegt werden.

Heiko Kärger
Landrat