Seiteninhalt
20.05.2015

Teileinziehung eines öffentlichen Weges in der Stadt Waren (Müritz) / hier: Tiefwarensee / Badestelle Schwalbenberg

Bekanntmachung der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde zur Teileinziehung eines öffentlichen Wegeabschnittes in der Stadt Waren (Müritz)

Der Landrat als zuständige Straßenaufsichtsbehörde erklärt:

Gemäß § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der zuletzt geänderten Fassung wird auf Antrag der Stadtvertretung der Stadt Waren (Müritz), der Abschnitt zwischen der Sperrvorrichtung und der alten Grundstückszufahrt zum Flurstück 25/1, der Flur 34, der Gemarkung Waren (Müritz) am Tiefwarensee / Badestelle Schwalbenberg, zur Aufwertung der Badestelle Schwalbenberg, teileingezogen. Die Nutzung wird somit auf den öffentlichen Fußgänger- und Radverkehr beschränkt.

Die Teileinziehung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Straßenaufsichtsbehörde, 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43, einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der Regionalstandorte eingelegt werden.

 


Heiko Kärger
Landrat