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08.08.2013

Bekanntmachung Nachrückverfahren Bendschus

Gemäß § 65 Absatz 1 Pkt. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Frau Petra Beyer gegenüber dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und dem Kreistagspräsidenten mit Schreiben vom 31. Juli 2013 erklärt, dass sie ihr Mandat zurückgibt. Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags SPD für den Wahlbereich XIII über, auf dem die Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf

Herrn Hartmut Bendschus

übergeht. Herr Bendschus hat gemäß § 46 Absatz 5 i.V.m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.


Johannes Waeller
Kreiswahlleiter für die
Kommunalwahlen
Mecklenburgische Seenplatte