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22.11.2013

Bekanntmachung der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde zur Einziehung eines öffentlichen Weges in der Gemeinde Kargow

Der Landrat als zuständige Straßenaufsichtsbehörde erklärt:

Gemäß § 9 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der zuletzt geänderten Fassung wird im Einvernehmen mit dem Amt Seenlandschaft Waren der öffentliche Weg über die Brücke (Bahnbrücke) auf dem Teilstück Federow in Richtung Klockow (Gemarkung Federow, Flur 4, Teilstücke aus den Flurstücken 3/3, 3/5, 3/6, 4/5 und in der Gemarkung Kargow, Flur 4, Teilstücke aus den Flurstücken 90/5 und 134/5) eingezogen.

Die Einziehung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Straßenaufsichtsbehörde, 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43, einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der Regionalstandorte eingelegt werden.

 

gez. Bettina Paetsch
Beigeordnete

Heiko Kärger
Landrat