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05.12.2011

Bestellung eines gesetzlichen Vertreters GB: Siedenbrünzow, Blatt 17

gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlicher Vertreter bestellt:

Gemarkung: Siedenbrünzow
Flur: 1
Flurstücke: 107, 108
Grundbuch: Siedenbrünzow, Blatt 17
Eigentümer: Gustav Krase
Gesetzlicher Vertreter: Gemeinde Siedenbrünzow,

vertreten durch das Amt Demmin-Land; Goethestraße 43 in 17109 Demmin

Die Bestellung zum gesetzlichen Vertreter nach Gustav Krase erfolgte nur für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens bezogen auf die o. g. Grundstücke.

Rechtbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag
Seiferth
amtierender Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor