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05.12.2011

Bestellung eines gesetzlichen Vertreters GB: Werder, Blatt 221

gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 EGBGB

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum einen gesetzlichen Vertreter bestellt:

Gemarkung: Kölln
Flur:  1
Flurstücke:  389, 395 und 413
Grundbuch: Werder, Blatt 221
Miteigentümer: Wilma Wegner und Willi Borzym
Gesetzlicher Vertreter:     Herr Peter Rehak in 18311 Ribnitz-Damgarten

Die Bestellung zum gesetzlichen Vertreter nach Wilma Wegner und Willi Borzym erfolgte nur für die Durchführung des Bodenordnungsverfahrens bezogen auf die o. g. Grundstücke.

Rechtbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.

Im Auftrag
Seiferth
amtierender Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor