Seiteninhalt

15.09.2016

Einziehung eines Teilabschnittes einer öffentlichen Verkehrsfläche in der Stadt Dargun

Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, als zuständige Straßenaufsichtsbehörde

Nachstehender Teilabschnitt einer öffentlichen Verkehrsfläche wird gemäß § 9 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt mehrfach geändert durch Gesetz vom 9. November 2015 (GVOBl. M-V S. 436) eingezogen, weil er für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung mehr hat.

Lagebeschreibung:

Der Teilabschnitt mit einer Länge von 576 Metern, beginnend ab der Einmündung Diesterwegstraße bis zum Anschluss an den Plattenweg in Richtung Stubendorf, ist Bestandteil des Wegeflurstücke 83/3 und 83/6 in der Flur 1 der Gemarkung Dargun. Er ist Teil des Lindenweges.

Die Einziehung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.


Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Straßenaufsichtsbehörde, 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43, einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der Regionalstandorte eingelegt werden.


Heiko Kärger
Landrat