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30.06.2016

Förmliche Bekanntmachung / hier: Hochwasserschutz Altentreptow - II. Bauabschnitt

Die Stadt Altentreptow, Rathausstraße 1 in 17087 Altentreptow, hat beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Wasserbehörde den Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung für das Vorhaben „Hochwasserschutz Altentreptow- II. Bauabschnitt -“ gestellt.

Im Zuge der Realisierung dieser Maßnahme ist die Errichtung einer Entlastungsrohrleitung mit Abschlagbauwerk von der Papenbeck über den Holländer Gang zum Randkanal vorgesehen. Vor der Einmündung in den Kanal wird ein Sandfang angeordnet. Diese Anlage ergänzt das System der Vorfluter II. Ordnung in der Stadt Altentreptow.

Die vorgesehenen baulichen Maßnahmen stellen einen Gewässerausbau gemäß der §§ 67 und 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl.I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 24. Mai 2016 (BGBl. I. S.1217) dar.

Der Ausbau bedarf eines Planfeststellungsverfahrens, welches nach den Vorschriften der §§ 72 – 78 des Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 01. September 2014 (GVOBl. M-V Nr. 17S. 476), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 9. April 2015 (GVOBl. M-V S.110), durchzuführen ist. Von der Maßnahme sind folgende Grundstücke entlang der Trasse ab der Papenbeck betroffen:

- die Landstraße L27- Abschnitt 50- (Querung nach Errichtung eines Abschlagsbauwerkes)
- die Anlieger des Holländer Ganges,
- die Flächen des dort ehemals vorhandenen Garagenkomplexes bis zum Randkanal zur Errichtung eines Sandfanges
- sowie die Verbindungsstrecke zwischen dem zukünftigen Sandfang und dem Randkanal

Im Rahmen der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens wird die eingereichte Genehmigungsplanung in der Zeit vom 4. Juli 2016 bis zum 4. August 2016 in folgenden Behörden zur üblichen Geschäftszeit ausgelegt:

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Regionalstandort Waren
Umweltamt, Zimmer 040
Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz)

Amt Treptower Tollensewinkel 
Bürgerbüro
Rathausstraße 1 
17087 Altentreptow

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift beim Umweltamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Regionalstandort Waren, Einwendungen gegen den Plan erheben.

Gleichzeitig wird hiermit bekannt gegeben, dass die Erörterung der Einwendungen am Montag, dem 22. August 2016 um 17.00 Uhr im Rathaussaal Altentreptow stattfindet.

Verfahrenshinweise:

  1. Bei Ausbleiben eines Beteiligten zum Erörterungstermin wird ohne ihn verhandelt. 

  2. Verspätete Einwendungen bleiben bei der Erörterung unberücksichtigt. 

  3. Gemäß § 14 VwVfG M-V kann sich ein Beteiligter durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nichts anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen.

  4. Bereits im Zuge der vorzeitigen Anhörung der Eigentümer und Träger öffentlicher Belange getätigte Einwendungen müssen nicht erneuert werden, wenn dies nicht neue Erkenntnisse aus der Auslegung notwendig macht. Sie werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und sind Bestandteil des Erörterungsverfahrens. 

gez. in Vertretung 
Bettina Paetsch
2. Stellvertreterin des Landrates

Heiko Kärger
Landrat