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29.11.2011

2. Änderungssatzung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen

Aufgrund des § 152 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ,verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V. S. 777) hat die Verbandsversammlung in ihrer Sitzung am 16.11.2011 die 2. Änderungssatzung der Verbandssatzung beschlossen:

Artikel 1
In der Verbandssatzung des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen vom 28.09.2006 wird in § 6 Zusammentreten und Aufgabe der Verbandsversammlung der Abs. (4), in § 15 Aufhebung des Verbandes der Abs. (6), der § 16 Aufsicht und in § 17 öffentliche Bekanntmachung der Abs. (1) und (2) folgend geändert.
§ 6 Zusammentreten und Aufgabe der Verbandsversammlung
(Abs. 4) Die Verbandsversammlung tritt zusammen, sooft es die Geschäftslage erfordert, mindestens aber einmal im Jahr.
§ 15 Aufhebung des Verbandes
(Abs. 4) Kommt keine Einigung zustande, entscheidet der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde.
§ 16 Aufsicht
Die Rechtsaufsicht über den Zweckverband übt der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde aus.
§ 17 öffentliche Bekanntmachung
(1) Öffentliche Bekanntmachungen des WasserZweckVerbandes erfolgen im Internet unter www.wzv-malchin-stavenhagen.de.
(2) Die Bekanntmachung ist bewirkt mit Ablauf des Tages, an dem sie im Internet verfügbar ist.
(3) Mit der Veröffentlichung nach Abs. (1) sind die Bekanntmachungen vom Verbandsvorsteher in Schriftform in einer Sammlung aufzunehmen; hierüber ist ein Vermerk mit Hinweis auf das Datum der Veröffentlichung zu fertigen.
(4) Darüber hinaus liegen die Satzungen des WasserZweckVerbandes am Verwaltungssitz in 17153 Stavenhagen Schultetusstraße 56 zur Mitnahme aus oder können gegen Erstattung der Portokosten zugesandt werden.
(5) Die Öffentlichkeit wird durch Abdruck im "Malchiner Generalanzeiger" und im "Reuterstädter Amtsblatt" über die öffentliche Bekanntmachung informiert. 

Artikel 2
Die 2. Änderungssatzung der Verbandssatzung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Stavenhagen, den 24.11.2011 
Maischak
Verbandsvorsteherin