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03.01.2014

Abberufung eines gesetzlichen Vertreters gemäß Artikel 233 § 2 Abs. 3 BGBEG / hier: Gemarkung Burow

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat für nachfolgend aufgeführtes Eigentum den gesetzlichen Vertreter abberufen:

Gemarkung: Burow
Flur: 1
Flurstück: 95/1
Grundbuch von: Burow, Blatt 423 (ehemals Blatt 214)
Eigentümer: Leo Grunau
Gesetzlicher Vertreter: Herr Rechtsanwalt Dr. Norbert Bochmann

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei den Regionalstandorten eingelegt werden.

Im Auftrag

Seiferth
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor