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12.07.2012

Bekanntmachung Straßenaufsichtsbehörde zur Einziehung Blücherhof

Bekanntmachung der Straßenaufsichtsbehörde zur Einziehung des öffentlichen Weges in Blücherhof

Bekanntmachung der Straßenaufsichtsbehörde zur Einziehung des öffentlichen Weges in Blücherhof von der Parkstraße über die Brücke Richtung Kieswerk Gemeinde Klocksin, Gemarkung Lütgendorf Der Landrat als Straßenaufsichtsbehörde erklärt: Gemäß § 9 Abs.1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG - MV) vom 13.01.1993 (GS Meckl. Vorp. Gl. Nr. 90-l) in der zuletzt geänderten Fassung wird im Einvernehmen mit der Gemeinde Klocksin ein Abschnitt des öffentlichen Weges in der Gemarkung Lütgendorf, Flur 1, Flurstücke 97/5, 117/41, 142/9, 141/4 und ein Teilstück aus 140/3, sowie die Brücke eingezogen. Die Einziehung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in 17033 Neubrandenburg Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der Regionalstandorte eingelegt werden.

gez. Heiko Kärger
Landrat