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24.01.2014

Teileinziehung öffentlicher Wege / hier: am Kummerower See

Der Landrat als zuständige Straßenaufsichtsbehörde erklärt: Gemäß § 9 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42) in der zuletzt geänderten Fassung wird im Einvernehmen mit dem Amt Demmin-Land folgende öffentliche Wege teileingezogen:

1. Weg zwischen Ende Hafen und Einmündung der Straße „Zum See“ (Teilfläche Gemarkung Sommersdorf, Flur 9, Flurstück 151) Die Einschränkung gilt für jeglichen motorisierten Verkehr.

2. Weg zwischen Einmündung der Straße „Zum See“ und Ende Campingplatz (Teilfläche Gemarkung Sommersdorf, Flur 9, Flurstück 19) Die Einschränkung gilt für jeglichen motorisierten Verkehr – außer Anlieger frei.

Die Einziehung tritt mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als zuständige Straßenaufsichtsbehörde, 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43, einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der Regionalstandorte eingelegt werden.

gez. Bettina Paetsch
Beigeordnete

Heiko Kärger
Landrat