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10.04.2015

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters / hier Nachrücker Hans Mordhorst

Gemäß § 65 Absatz 1 Pkt. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes – LKWG M-V in der zurzeit geltenden Fassung hat Herr Hans-Joachim Conrad gegenüber dem Kreiswahlleiter für die Kommunalwahlen des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte mit Schreiben vom 26. März 2015 erklärt, dass er sein Mandat mit Wirkung zum 01. April 2015 zurückgibt. Der Sitz geht gemäß § 46 LKWG M-V auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags CDU für den Wahlbereich XII über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist.

Gemäß § 46 Absatz 1 bis 5 LKWG M-V stelle ich fest, dass der Sitz auf Herrn Hans Mordhorst übergeht. Herr Mordhorst hat gemäß § 46 Absatz 5 i.V.m. § 34 LKWG M-V die Mitgliedschaft im Kreistag erworben.

 

 

gez.
Johannes Waeller
Kreiswahlleiter für die
Kommunalwahlen
Mecklenburgische Seenplatte