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30.08.2013

Einziehung eines Wegeabschnittes in der Ortslage Knorrendorf

Allgemeinverfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde vom 30. August 2013

Nachstehender öffentlicher Wegeabschnitt wird gemäß § 9 Absatz 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG-MV) vom 13. Januar 1993 (GVOBl. M-V S. 42), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Mai 2011 ( GVOBl. M-V S. 323, 324) eingezogen, weil er für den öffentlichen Verkehr keine Bedeutung mehr hat.

Lagebeschreibung: 
Der Wegeabschnitt ist eine Teilfläche des Wegeflurstückes 19/3 der Flur 1 in der Gemarkung Knorrendorf. Er ist somit Bestandteil der Dorfstraße „Am Dorfteich“ in Knorrendorf und zweigt rechtwinklig Höhe Haus Nr. 13 von dieser ab. Der Wegeabschnitt hat eine Länge von ca. 64 m und eine Fläche von ca. 224 m².

Die Verfügung mit Begründung kann innerhalb der Öffnungszeiten beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Regionalstandort Waren
Bauamt, Sachgebiet Tiefbau
Zum Amtsbrink 2
17192 Waren (Müritz)
Zimmer 3.28b

eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Straßenaufsichtsbehörde, 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der auf Seite 1 unten genannten Regionalstandorte eingelegt werden.


Demmin, 30. August 2013 

gez. Bettina Paetsch
Beigeordnete

Heiko Kärger
Landrat