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20.08.2013

Umweltverträglichkeitsprüfung Gewässerausbau Törpin-Lange Reihe

Förmliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern

Der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte gibt bekannt: Die Windfarm Sarow GmbH, Staulinie 14 – 17 in 26122 Oldenburg beabsichtigt, in Törpin-Lange Reihe als Ausgleichsmaßnahme für den Eingriff in Natur und Landschaft durch die Errichtung des Windparkes Ganschendorf ein Gewässer wieder herzustellen und einen Teich zu sanieren.

Die Maßnahme stellt einen Gewässerausbau dar, der eines Planfeststellungs-/ Plangenehmigungsverfahrens bedarf.

Die untere Wasserbehörde als Genehmigungsbehörde hat das Vorhaben einer Einzelfallprüfung nach §3 Abs.6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (LUVPG M-V) vom 27.07.2011 (GVOBl. M-V S. 885) in Verbindung mit § 3c des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 08.04.2013 (BGBl. I S.734), unterzogen.

Im Ergebnis der Vorprüfung hat die Genehmigungsbehörde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß § 3 LUVPG M-V durchzuführen ist.
Die Behörde entscheidet über den Antrag nach den Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes der Bundesrepublik Deutschland in Verbindung mit dem Landeswassergesetz Mecklenburg- Vorpommern.

Hinweis: Diese Feststellung ist gemäß § 3 Abs. 2 LUVPG M-V nicht selbständig anfechtbar.

i.V. Paetsch

Heiko Kärger
Landrat