Für seine Aufgabenerfüllung ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gemäß § 122 i. V. m. §§ 68 ff. KV M-V zahlreiche Beteiligungen an Unternehmen eingegangen. Diese Beteiligungen sind sowohl unmittelbarer als auch mittelbarer Art. Der Landkreis hat die Unternehmen entsprechend der öffentlichen Zielsetzung zu koordinieren und zu überwachen. Dazu wurde eine Beteiligungsverwaltung eingeführt.
Das Beteiligungsmanagement befasst sich unter anderem mit der Einhaltung kommunalrechtlicher und gesellschaftsrechtlicher Regelungen, Dokumentations- und Informationspflichten gegenüber den Gremien des Landkreises und den Beteiligungen sowie Mitwirkungs- und Überwachungspflichten gegenüber den Beteiligungen.
Übersicht Beteiligungen
Die kreislichen Gesellschaften bieten für die Bürgerinnen und Bürger sowie die lokale Wirtschaft ein umfangreiches Leistungsangebot. Dieses umfasst die Bereiche Verkehr und Infrastruktur, Entsorgung, Soziales sowie Kulturelles.