Organe des Kreistages Mecklenburgische Seenplatte
Die Wahlperiode des Kreistages beginnt mit dem Wahltag. Sie endet mit dem Beginn der nächsten Wahlperiode.
Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen, können nur mit den im Gesetz vorgesehenen Rechtsbehelfen und im Wahlprüfungsverfahren angefochten werden. Gemäß dem Landes- und Kommunalwahlgesetz werden die kommunalen Vertretungen aufgrund von Wahlvorschlägen nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt. Der Kreistag hat seine Geschäftsordnung am 8. November 2011 beschlossen.
Kreistagspräsident und Präsidium
Der Kreistag wird durch den Kreistagspräsidenten Michael Stieber vertreten.
Der Kreistag wählte aus seiner Mitte Edgar Kliewe zum 1. Stellvertreter und Eckhardt Tabbert zum 2. Stellvertreter des Kreistagspräsidenten, die ihn im Verhinderungsfall vertreten.
Zur Unterstützung des Kreistagspräsidenten gehören neben den Stellvertretern weiterhin Karlo Schmettau und Prof. Dr. Werner Freigang zum Präsidium.
Fraktionen
Gemäß der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern können sich die Kreistagsmitglieder zu Fraktionen zusammenschließen oder bestehenden Fraktionen mit deren Zustimmung beitreten.
Eine Fraktion muss aus mindestens vier Mitgliedern bestehen. Ihre innere Ordnung muss demokratischen und rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen.
Kreisausschuss
Jeder Kreistag hat einen Kreisausschuss zu bilden. Diesem gehören laut Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte 16 Mitglieder des Kreistages an. Der Landrat gehört dem Kreisausschuss als stimmberechtigter Vorsitzender an.
Die Sitzungen des Kreisausschusses sind laut Hauptsatzung öffentlich.
Beratende und weitere Ausschüsse
Der Kreistag kann zur Vorbereitung seiner Beschlüsse ständige oder zeitweilige Ausschüsse bilden, die beratend tätig werden.
Die Besetzung der Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Nach der Neufassung der Hauptsatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte bildet der Kreistag Ausschüsse für folgende Aufgabenbereiche:
Haushalts- und Finanzausschuss
- Finanz- und Haushaltsangelegenheiten
- Vorbereitung und Begleitung der Haushaltsführung Liegenschaftsangelegenheiten
- Beteiligungen
Rechnungsprüfungsausschuss
- Rechnungsprüfungswesen
- Sonderprüfungsberichte
Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Kreisentwicklung
- kreis- und überregionale Planungsangelegenheiten
- Wirtschaftsförderung
- Tourismus
- Kreisbetriebe
- öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV)
- Arbeitsmarktförderung
Ausschuss für Bau und Umwelt
- Tief- und Hochbauangelegenheiten
- Bau- und Wohnungswesen
- Umweltschutz
- Abfallwirtschaft
- Immissionsschutz
- Denkmalpflege und Denkmalschutz
Ausschuss für Familie, Soziales und Gesundheit
- Allgemeines Sozialwesen
- Alten- und Krankenpflege
- Aufgaben des Gesundheits- und Krankenhauswesens
- Migranten, Vertriebene, Kriegsopferfürsorge, Aussiedler, Asylbewerber
- Angelegenheiten der Familien, Frauen und Gleichstellung
- Angelegenheiten der Senioren
- Angelegenheiten der Behinderten
Ausschuss für Bildung und Sport
- Schul- und sonstige Bildungsangelegenheiten, Schulverwaltung
- Musik – und Volkshochschulen
- Sportförderung
- Sportstättenförderung
- Sportstättenentwicklungsplanung
- Förderung der Übungsleiterinnen und Übungsleiter und des Ehrenamtes
Ausschuss für Kultur
- Kulturpflege
- Kulturentwicklung
- Kulturförderung
- Theater, Museen und Bibliotheken
Ausschuss für Ländlichen Raum und Landwirtschaft
- Forst und Fischerei
- Erneuerbare Energien
- Dorferneuerung
- Landwirtschaft
- Veterinär- und Lebensmittelüberwachung
Ausschuss für Ordnung, Sicherheit, Brand- und Katastrophenschutz
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Rechtsangelegenheiten
- Datenschutzangelegenheiten
- Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst und Katastrophenschutz
Die ständigen Ausschüsse des Kreistages haben – soweit nichts anderes bestimmt ist – elf Mitglieder und tagen in öffentlicher Sitzung.
Jugendhilfeausschuss
Der Kreistag bildet einen Jugendhilfeausschuss. Ihm gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder, einschließlich des Vorsitzenden, an. Neun Mitglieder des Jugendhilfeausschusses müssen Mitglieder des Kreistages sein oder sie werden vom Kreistag gewählt. Diese müssen Frauen und Männer sein, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Sechs Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe vom Kreistag gewählt. Der Jugendhilfeausschuss hat eine Geschäftsordnung beschlossen.
Als beratende Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss an:
-
der Landrat oder ein von ihm bestellter Vertreter
-
der Leiter der Verwaltung des Jugendamtes oder dessen Vertretung
-
ein Richter des Jugend-, Vormundschafts- oder Familiengerichts, der von dem Präsidenten des zuständigen Landgerichtes bestellt wird
-
ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, der von der zuständigen örtlichen Stelle bestimmt wird
-
ein Vertreter der Schulen, der von der zuständigen örtlichen Schulverwaltung bestimmt wird
-
ein Vertreter der Polizei, der von der zuständigen örtlichen Stelle bestimmt wird
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit
- der Äußerung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe
- der Jugendplanung
- der Förderung der freien Jugendhilfe.
Die Sitzungen des beschließenden Jugendhilfeausschusses sind laut Hauptsatzung öffentlich.
Ansprechpartner im Kreistagsbüro
Heinz Haacker, Telefon: 0395 57087-5024
Britta Freese, Telefon: 0395 57087-5022
Kathrin Labahn, Telefon: 0395 57087-5021
2. Sitzung / 08. November 2011
3. Sitzung / 12. Dezember 2011
Anschrift
17033 Neubrandenburg
