Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz Mecklenburg-Vorpommern
Sie können die weiterführende Prüfung über das Antragsformular online sowie per E-Mail oder Post beantragen.
Fügen Sie die erforderlichen Anlagen hinzu. Wenn bei Ihnen bereits Luftbildauswertungen, historisch-genetische Rekonstruktionen oder sonstige Recherchen zu Kampfmittelbelastungen der beantragten Grundstücksfläche vorliegen, reichen Sie diese Unterlagen ebenfalls ein.
Die zuständige Behörde prüft Ihre beantragte Grundstücksfläche auf Kampfmittelbelastung durch historische und gegebenenfalls technische Erkundungen vor Ort. Sie erhalten eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Information, dass Sie die Beseitigung des Kampfmittels beauftragen müssen.
Folgende Unterlagen sind erforderlich:
- ausgefüllter Antrag für die Überprüfung auf Kampfmittel
- Nachweis der Auskunft zur Kampfmittelbelastung
- Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, Kaufvertrag)
- Kartenmaterial, Übersichtspläne oder Vektordaten
Wenn Sie den Antrag in Vertretung der Eigentümerin/ des Eigentümers vom Grundstück einreichen, ist zusätzlich erforderlich:
- Nachweis berechtigtes Interesse (Vollmacht Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks, Vertragsverhältnisse)
Wenn die Gebührenempfängerin oder der Gebührenempfänger zur antragstellenden Person abweicht, ist zusätzlich erforderlich:
- Vollmacht Gebührenempfängerin oder Gebührenempfänger
Bevor Sie mit einem Bauvorhaben beginnen, muss eine Unbedenklichkeitsbescheinigung oder eine Kampfmittelfreigabebescheinigung für den Baubereich vorliegen. Um den Baubereich auf Kampfmittelbelastung prüfen zu lassen, reichen Sie bei der zuständigen Behörde die erforderlichen Unterlagen ein.
Durch die Beantragung einer weiterführenden Prüfung werden historische und gegebenenfalls technische Erkundungen an Ihrer beauftragten Grundstücksfläche vorgenommen.
Eine weiterführende Prüfung sollten Sie erst beantragen, wenn es Ihnen bei der Auskunft zur Kampfmittelbelastung empfohlen wird. Nutzen Sie hierzu die kostenfreie Onlineauskunft zur Kampfmittelbelastung. Sollte bei Ihnen eine Kampfmittelbelastung vorliegen, können Sie im Anschluss der Onlineauskunft eine kostenpflichte Überprüfung auf Kampfmittel beantragen.
Es besteht die Möglichkeit, dass bei Ihnen eine Kampfmittelgefahr für das aktuelle Bauvorhaben besteht. In diesem Fall ist eine Beseitigung der Kampfmittel notwendig. Wenn bei Ihnen der Kampfmittelverdacht ausgeschlossen wird, erhalten Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung müssen Sie einholen bei Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung von baulichen Anlagen sowie verfahrensfreie Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist auf die Geltungsdauer Ihrer Baugenehmigung befristet. Bei verfahrensfreien Bauvorhaben und sonstigen bodeneingreifenden Maßnahmen ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung drei Jahren ab dem Tag der Ausstellung gültig.
Die Überprüfung auf Kampfmittelbelastung ist gebührenpflichtig.