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KFZ Zulassung
[lk]

Termin Kfz-Zulassung vereinbaren

Ab sofort sind die Bürgerservice-Zentren am Dienstag und Donnerstag zu den bekannten Öffnungszeiten ohne vorherige Terminabsprache erreichbar.

Für Montag, Mittwoch und Freitag vereinbaren Sie bitte telefonisch unter 0395 57087 3700
oder per Online-Termin -buchen

Die Bürgerservice-Zentren mit der Kfz-Zulassung haben zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet.
Montag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Dienstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 17:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Was läuft in der Kfz-Zulassung ab? Was muss ich mitbringen? Was passiert, wenn...? Die Fragen, die uns am häufigsten gestellt werden, beantworten wir hier  ....(mehr).

Die Zulassung von Fahrzeugen und Anhängern erfolgt nur dann, wenn es keine offenen Forderungen (Gebühren und Auslagen aus Rechnungslegung) des Landkreises oder des Zolls (kfz-Steuerschulden und Forderungen aus Nebenleistungen; z.B. Säumniszuschläge) gegenüber dem zukünftigen Halter gibt. Die entsprechende Regelung finden Sie im Gesetz- und Verordnungsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2010 Nr. 20 und in der VerwKraftStVO MV .

Ab 2014 übernahm der Zoll die Kfz-Steuer im Bundesland M-V vom Finanzamt – alle Anfragen bezüglich Steuerbescheide, Steuervergünstigungen, Steuerbefreiungen, Rückstände aufgrund nicht gezahlter Kfz-Steuer richten Sie bitte an den Zoll. Telefonnummern und Sprechzeiten sowie Zahlmöglichkeiten vor Ort entnehmen Sie bitte der Internetseite des Zolls.

Sie haben hier ab sofort die Möglichkeit, Anträge zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs an die jeweils zuständige Zulassungsbehörde zu richten. Ein Besuch dieser Behörde kann damit entfallen.

Rechtliche Grundlagen:

Anfragen zur Zulassung und Umschreibung von Fahrzeugen beantworten Ihnen die Ansprechpartner in den Zulassungsbehörden gerne telefonisch. Entnehmen Sie hier bitte die Öffnungszeiten.

Dokumente und Formulare