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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmenFinden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an. 

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Abwasser: Genehmigung für das Einleiten in private Abwasseranlagen beantragen
[Nr.99129006006000 ]

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

Zuständige Stelle

Wollen Sie Ihr Abwasser in eine Abwasseranlage einleiten (Indirekteinleitung), die in ein Küstengewässer einleitet?

bei "Ja" klicken Sie auf " Weiter mit dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) "
bei "Nein" klicken Sie auf " Weiter mit der Unteren Wasserbehörde "



Verfahrensablauf

  • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
  • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.


Spezielle Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte:

- Überprüfung der Nichtanschlussfähigkeit

- Überprüfung Zulässigkeit der beantragten Anlage

- ggf. Beteiligung Denkmalschutz, Naturschutz, Grundwasserschutz,  Wasser- und Bodenverband

- Erteilung der Erlaubnis

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

  • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
  • die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
  • das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.


Spezielle Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte:

- Grundstück welches nicht an die zentrale öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

Kosten

EUR 70,00 bis 15.000,00



Spezielle Hinweise für Mecklenburgische Seenplatte:

Die Verwaltungsgebühren richten sich nach der Wasserwirtschaftskostenverordnung M-V .

Für die Erteilung der Erlaubnis  gilt nach § 63 Wasserhaushaltsgesetz   die T arifstelle 200.1.1 (70 bis 15.000 Euro).

Formulare

Rechtsbehelf

Widerspruch

Volltext

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

Die Wahrnehmung der Aufgaben obliegt grundsätzlich den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte als untere Wasserbehörden nach Maßgabe des § 42 Abs. 1 LWaG.

Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt sind zuständig für die Erteilung einer Genehmigung zur Indirekteinleitung, wenn die Einleitung aus der nachgeschalteten Kläranlage in ein Küstengewässer erfolgt.