Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
Liebe Bürgerinnen und Bürger!
Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.
Wenn Ihre Beschäftigten oder die BA eine Arbeitsbescheinigung verlangen, müssen Sie diese an die BA übermitteln. Gleiches gilt für eine Nebeneinkommensbescheinigung, wenn Beschäftigte oder für Sie selbständig tätige Personen laufende Geldleistungen beantragt haben oder beziehen.
Die Arbeits- und Nebeneinkommensbescheinigung müssen Sie elektronisch mit BEA (Bescheinigung elektronisch annehmen) übermitteln.
Ausnahme: Wenn Sie Nebeneinkommensbescheinigungen für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im privaten Haushalt erstellen oder übermitteln, dürfen Sie weiterhin das Formular der Bundesagentur nutzen.
Wenn Sie für eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im privaten Haushalt das Formular der Bundesagentur für Arbeit nutzen wollen:
Wenn Sie die Bescheinigung unmittelbar der Agentur für Arbeit übermittelt haben, erstellen Sie für die Person, für die Sie die Bescheinigung erstellt haben, unverzüglich einen Nachweis über die übermittelten Daten.
Keine
Wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Arbeitsbescheinigung verlangen, übermitteln Sie diese bitte zeitnah an die Bundesagentur für Arbeit.
Falls die Arbeitsbescheinigung von der Bundesagentur für Arbeit angefordert wird, beachten Sie bitte die im Schreiben genannte Frist.
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Arbeitsbescheinigung
Als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, auf Verlangen Ihrer Arbeitnehmerin oder Ihres Arbeitnehmers oder der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine Arbeitsbescheinigung an die BA zu übermitteln.
Die Arbeitsbescheinigung beinhaltet unter anderem Angaben
Die Arbeitsbescheinigung ist erforderlich
Nebeneinkommensbescheinigung
Sie müssen außerdem auf Verlangen für eine Person, die sie beschäftigen oder der Sie eine selbständige Tätigkeit übertragen, eine Nebeneinkommensbescheinigung an die BA übermitteln, wenn diese Person
beantragt hat oder bezieht.
Die Nebeneinkommensbescheinigung umfasst Angaben zur Art und Dauer der Beschäftigung, Höhe des Arbeitsentgelts beziehungsweise der Vergütung sowie zur Arbeitszeit.
Diese Bescheinigung ist erforderlich, weil sich die Nebenerwerbstätigkeit beziehungsweise das Nebeneinkommen auf den Leistungsanspruch und dessen Höhe auswirken kann.
Wenn Sie die Arbeitsbescheinigung oder die Bescheinigung über das Nebeneinkommen nicht übermitteln, begehen Sie damit eine Ordnungswidrigkeit. Ein mögliches Bußgeld beträgt bis zu 2.000 EUR.
Enthält die Bescheinigung falsche Angaben, können sich hieraus Schadenersatzansprüche und gegebenenfalls sogar strafrechtliche Folgen für Sie ergeben.
Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.