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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Ausnahme von der Erlaubnispflicht für Munition beantragen
[Nr.99089081007000 ]

Sie können eine Ausnahme von der Erlaubnispflicht für den Munitionserwerb und -besitz beantragen.

Zuständige Stelle

Waffenbehörde

Verfahrensablauf

Eine Ausnahme erhalten Sie folgendermaßen:

  1. Sie stellen einen Antrag und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
  2. Die erforderlichen Unterlagen werden geprüft, gegebenenfalls müssen Sie weitere erforderliche Unterlagen nachreichen.
  3. Die Voraussetzungen des § 12 Absatz 5 WaffG werden geprüft.
  4. Die waffenrechtliche Entscheidung wird getroffen.

Voraussetzungen

  • es liegen besondere Gründe vor
  • Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung stehen nicht entgegen
  • es besteht eine Vergleichbarkeit mit den in § 12 Waffengesetz genannten Ausnahmefällen
  • vorhandene Erlaubniserfordernisse werden nicht umgangen
  • es ist ein Einzelfall gegeben

Erforderliche Unterlagen

einzelfallabhängig

Fristen

keine

Formulare

keine

Volltext

Grundsätzlich benötigen Sie für den Erwerb und Besitz von Munition eine Erlaubnis. Hiervon abweichend gibt es konkret benannte Ausnahmefälle. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, eine Ausnahme im Einzelfall zu beantragen, sofern besondere Gründe vorliegen und Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht entgegenstehen. Dies ist aber nur für Fälle möglich, die mit den konkret benannten Ausnahmefällen vergleichbar sind.

Dokumente und Formulare

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