Landesamt für Gesundheit und Soziales Mecklenburg-Vorpommern (Dezernat Schwerin - Versorgungsamt Schwerin)
Sie können die Bestattungskosten bei der zuständigen Stelle beantragen.
Sind Sie (etwa aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage, die zuständige Stelle aufzusuchen, senden Sie einen formlosen Antrag und legen die erforderlichen Unterlagen in Kopie bei.
Die Antragsformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Das Bestattungsgeld erhält, wer die Kosten der Bestattung des Verstorbenen bestritten hat. Es wird in unterschiedlicher Höhe gewährt. Die Höhe hängt u. a. davon ab, ob das Bestattungsgeld für rentenberechtigte Beschädigte oder nichtrentenberechtigte Beschädigte geleistet wird und ob der Tod die Folge einer Schädigung ist.
Vom Bestattungsgeld werden zunächst die Kosten der Bestattung an den gezahlt, der die Bestattung besorgt hat. Das gilt auch, wenn die Kosten der Bestattung aus öffentlichen Mitteln bestritten worden sind.
Bleibt ein Überschuss, so sind nacheinander der Ehegatte, der Lebenspartner, die Kinder, die Eltern, die Stiefeltern, die Pflegeeltern, die Enkel, die Großeltern, die Geschwister und die Geschwisterkinder bezugsberechtigt, wenn sie mit dem Verstorbenen zum Zeitpunkt des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben.
Fehlen solche Berechtigte, so wird der Überschuss nicht ausgezahlt.