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Gehwegschaden melden
[Nr.99108018137003 ]

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Dokumente und Formulare

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Zuständige Stelle

die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)

Erforderliche Unterlagen

keine
wünschenswert: Lageplan 

Fristen

keine

Volltext

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Die Kreisverwaltung ist zuständig für Gehwegschäden an Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften, der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte hat jedoch keine Gehwege in seiner Baulast.