Zur Unterstützung der Naturschutzbehörden werden für ein bestimmtes Gebiet durch die unteren Naturschutzbehörden sowie die Großschutzgebietsverwaltung ehrenamtliche Naturschutzwarte bestellt.
Allgemeine Informationen
Zur Unterstützung der Naturschutzbehörden werden für ein bestimmtes Gebiet durch die unteren Naturschutzbehörden sowie die Großschutzgebietsverwaltung ehrenamtliche Naturschutzwarte bestellt.
Hinweise
Bemerkungen
Zuständige Stelle
Untere Naturschutzbehörden, Großschutzgebietverwaltungen
Verfahrensablauf
Bestellung zum Naturschutzwart
Voraussetzungen
gemäß gesetzlicher Bestimmungen
Erforderliche Unterlagen
Fristen
Kosten
Formulare
Rechtsgrundlagen
§ 33 Naturschutzausführungsgesetz M-V (NatSchAG M-V)
Ansprechpunkt
Untere Naturschutzbehörden, Großschutzgebietverwaltungen
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