Am 01.07.2017 ist das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen in Kraft getreten. Danach sind für Prostituierte eine persönliche Anmeldepflicht und eine gesundheitliche Beratung vorgesehen. Bei der Anmeldung wird ein Informations- und Beratungsgespräch durchgeführt. In diesem erhalten die Prostituierten umfassende Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote.
Über die erfolgte Anmeldung wird ein Nachweis ausgestellt. Auf Wunsch der anmeldepflichtigen Person kann dieser auch als Aliasbescheinigung erfolgen. Der Nachweis über die Anmeldung ist bei der Ausübung der Tätigkeit mitzuführen.
Die Beratung im Rahmen der Anmeldung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher genutzt.
Das Prostituiertenschutzgesetz sieht für Prostituierte eine persönliche Anmeldepflicht und eine gesundheitliche Beratung vor, die regelmäßig wiederholt werden müssen. Prostituierte erhalten mit der Beratung umfassenden Zugang zu Informationen über ihre Rechte und Pflichten sowie über Unterstützungsangebote. In Mecklenburg-Vorpommern nimmt das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) im Rahmen des Prostituiertenschutzgesetzes diese Aufgaben wahr. Terminvereinbarungen sind telefonisch oder per E-Mail möglich.
In Mecklenburg-Vorpommern ist die Anmeldung kostenfrei.
Zum Nachweis über die erfolgte Anmeldung wird innerhalb von fünf Werktagen eine Anmeldebescheinigung ausgestellt.