Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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Gemäß § 11 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) vom 26.11.2008 (BGBI. I S. 2242), das zuletzt durch Artikel 57 Absatz 7 des Gesetzes vom 12. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2652) geändert worden ist, wird Folgendes öffentlich bekannt gegeben:
Der Schornsteinfegermeister Ralf Lehmann wurde mit Wirkung zum 01.02.2023 zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk MSE-05 bestellt. Die Bestellung gilt bis zum 31.01.2030.
Der Bezirk MSE-05 umfasst die Gemeinden Altenhof, Bütow, Fincken, Göhren-Lebbin, Gotthun, Groß Kelle, Jabel, Klink, Leizen, Penkow, Sietow, Stuer, Walow, Zislow und einige der dazugehörigen Ortsteile und Ortsteile der Gemeinde Fünfseen, der Stadt Malchow und der Stadt Waren (Müritz).
Demmin, 07.11.2022
Peter Handsche
Amtsleiter