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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten.  Für das Aufsuchen von unseren Verwaltungsleistungen nutzen Sie bitte die hier aufgeführten Verwaltungsleistungen des Bürgerserviceportals MV.

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Zuschuss für Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes beantragen

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen für Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes.

Zuständige Stelle

Bewilligungsbehörden sind die örtlich zuständigen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) oder die örtlich zuständigen Großschutzgebietsverwaltungen (Nationalparkämter, Biosphärenreservatsämter).

Verfahrensablauf

Die Anträge sind schriftlich beim örtlich zuständigen Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt bzw. bei den Großschutzgebietsverwaltungen (Nationalparkämter, Biosphärenreservatsämter) einzureichen.

Voraussetzungen

Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Die Anträge sind bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • detaillierte Berechnung der Ausgaben einschließlich der Angebote bzw. Kalkulationen,
  • Planungsunterlagen,
  • Zielstellung des Projektes,
  • Übersicht über die vorgesehene Gesamtfinanzierung.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Unterlagen sind dem Antrag beizufügen:
 

  • Zielstellung des Projekts
  • technische Planungsunterlagen
  • Ausgabenberechnungen einschließlich entsprechender Angebote
  • Übersicht zur Gesamtfinanzierung
     

Weitere Unterlagen zur Beurteilung des Projekts können durch die Bewilligungsbehörde angefordert werden.

Fristen

Mit der Ausführung der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die Bewilligung und alle erforderlichen öffentlich-rechtlichen Zulassungen vorliegen. Privatrechtliche Zustimmungen bleiben hiervon unberührt.

Volltext

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind Maßnahmen der Biotop- und Landschaftspflege in Mecklenburg-Vorpommern, wie z. B. Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und Entwicklung, Verbesserung und gegebenenfalls Wiederherstellung landschaftstypischer besonders geschützter Biotope sowie ökologisch und landschaftlich bedeutsamer Landschaftselemente. Weiterhin zuwendungsfähig sind Maßnahmen des Artenschutzes, wie z. B. Maßnahmen zur Habitatsicherung, -gestaltung und -wiederherstellung, zur Verminderung bedeutender Todesursachen und Bestandsrückgängen besonders geschützter Arten oder Maßnahmen zur Sicherung oder Schaffung von Nistplätzen oder Quartieren für besonders geschützte Tierarten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung und wird als nichtrückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zuwendungen können bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Weitere Hinweise sind insbesondere Punkt 4 der Förderrichtlinie zu entnehmen.

Dokumente und Formulare

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