Nutzen Sie neben der telefonischen Terminvergabe beim Bürgerservice gerne die Online-Terminvergabe für die Kfz-Zulassung und für Führerscheinangelegenheiten. Verfügbar ist ein Terminfenster für die nächsten vier Wochen (Uhrzeit / Wochentag) innerhalb der ...
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Als Fachkraft mit akademischer Ausbildung, die bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche erhalten hat, können Sie die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bis zu einer maximalen Gesamtdauer von sechs Monaten beantragen.
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Dokumente und Formulare
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Zuständige Stelle
Für die Bearbeitung des Antrags ist die für den Wohnsitz der antragstellenden Person zuständige Ausländerbehörde zuständig.
Verfahrensablauf
Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Gestalt eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen.
Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eATKarte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.
Voraussetzungen
Grundsätzlich müssen für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt sein. Das heißt:
Diese Gesamtgeltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis von sechs Monaten wurde noch nicht ausgeschöpft. Alternativ haben Sie sich nach ihrer Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten hat, wie Sie sich zuvor zur Arbeitssuche in Deutschland waren.
Sie besitzen einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder einen ausländischen Hochschulabschluss, der einem deutschen vergleichbar ist (die Anerkennung/ Feststellung der Vergleichbarkeit wurde gewöhnlich bereits bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis geprüft).
Sie suchen weiterhin eine Beschäftigung in einem Beruf, zu dem Sie aufgrund ihrer (akademischen) Qualifikation befähigt sind.
Bei reglementierten Berufen (zum Beispiel Arzt, Rechtsanwalt, Lehrer oder Ingenieur): Die erforderliche Berufsausübungserlaubnis liegt weiterhin vor oder deren Verlängerung wurde zugesagt.
Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
Ihr Aufenthalt beeinträchtigt oder gefährdet nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland. Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
Erforderliche Unterlagen
Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung:
anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung); Zusätzlich müssen die für die Ausreise erforderlichen finanziellen Mittel nachgewiesen werden.
Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungs-Police)
Nachweis über den akademischen Abschluss
bei ausländischen Hochschulabschlüssen: Bescheid über die Anerkennung beziehungsweise Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses oder eine Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
bei reglementierten Berufen: gültige Berufsausübungserlaubnis oder Zusage über die Erteilung
wenn bereits eine Aufenthaltserlaubnis für sechs Monate vorlag: Nachweis über die Ausreise und die Dauer des Auslandsaufenthalts
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.
Fristen
Dauer (bei Spanne): 6 bis 8 Wochen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Spätestens sechs Wochen bis acht Wochen vor Ablauf der aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.
Dauer (bei fester Zeit): maximal 6 Wochen
Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):
Die Aufenthaltserlaubnis wird erneut befristet, höchstens jedoch für eine Gesamtgeltungsdauer von sechs Monaten.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Rechtsbehelf
Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe
Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
Volltext
Sie haben bereits eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für qualifizierte Fachkräfte mit akademischer Ausbildung erhalten. Wenn Sie noch keinen Ihrer akademischen Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz gefunden haben, aber weiterhin einen Arbeitsplatz suchen möchten, können Sie eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Achten Sie darauf, dass die Aufenthaltserlaubnis für maximal sechs Monate erteilt wird. Eine Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist nur möglich, wenn diese 6-Monats-Frist noch nicht ausgeschöpft wurde. Die Verlängerung ist rechtzeitig vor dem Gültigkeitsende Ihrer bisherigen Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Sollten Sie bereits im Besitz einer sechsmonatigen Aufenthaltserlaubnis gewesen sein, kann die Aufenthaltserlaubnis nur erneut erteilt werden, wenn Sie sich nach Ihrer Ausreise mindestens so lange im Ausland aufgehalten haben, wie Sie sich zuvor zur Arbeitsplatzsuche in Deutschland aufgehalten haben.
Die Aufenthaltserlaubnis wird erneut befristet erteilt, höchstens jedoch für die Geltungsdauer von insgesamt sechs Monaten.