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Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

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Fahrerlaubnis: Führerschein Wiederaushändigung
[Nr.99023001053000 ]

Zuständige Stelle

Ihr Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Voraussetzungen

Eine Fahrerlaubnis kann nach einem Entzug und nach Ablauf der gegebenenfalls festgesetzten Sperrfrist nur auf Antrag wieder erteilt werden. Da die entsprechenden Ermittlungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, sollte der Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

Die gleichen Unterlagen, wie bei einer Ersterteilung, nämlich:

1. Für alle Klassen:

  • Personalausweis oder Reisepass,
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild).

2. Für Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T zusätzlich zu 1.:

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
  • Sehtestbescheinigung.

3. Für Klasse C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1.:

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen,
  • Bescheinigung oder Zeugnis über das Sehvermögen,
  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche und geistige Eignung.

4. Für Klasse D1, D1E, D und DE zusätzlich zu 1. und 3.: Gutachten über besondere Anforderungen.

In vielen Fällen ist außerdem zur Beurteilung, ob die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wieder gegeben ist, ein medizinisch-psychologisches Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung erforderlich. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Fristen

Der Neuerteilungsantrag sollte drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist (jedoch nicht früher) bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.

Volltext

Wenn Ihnen die Fahrerlaubnis rechtskräftig entzogen wurde und Sie wieder ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führen wollen, müssen Sie die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis beantragen.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.