Seiteninhalt

Liebe Bürgerinnen und Bürger!

Verwaltungsleistungen sind bitte der aufgeführten Dienstleistungsliste des MV-Bürgerserviceportals zu entnehmen. Finden Sie etwas nicht, dann schreiben Sie uns gern eine Email an info@lk-seenplatte.de  oder rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0395 570870 an.

Sie finden hier unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, hier die Fachämtern sowie die Bürgerservicezentren und hier unsere Sprechzeiten. 

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z

Kraftfahrzeug: Zulassungsbescheinigung Teil II Änderung melden
[Nr.99036012011000 ]

Haben sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten für Ihr Fahrzeug geändert, müssen Sie dies Ihrer Zulassungsbehörde melden.

Online-Dienste

Für Ihren Wohnort wurde leider keine Online-Dienste gefunden.

Dokumente und Formulare

Für Ihren Wohnort sind leider keine Dokumente oder Formulare verfügbar.

Voraussetzungen

  • Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert. 
  • Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
  • Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Erforderliche Unterlagen

  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung; 
  • gegebenenfalls gültige elektronische Versicherungsbestäti-gung (eVB)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung 
  • gegebenenfalls Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters

Bei Anhängern außerdem:

  • wenn vorhanden: Anhängerverzeichnis

Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:

  • Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
    • bei neuem Kennzeichen: 
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
      • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
      • sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
    • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
  • Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
    • bei neuem Kennzeichen: 
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
      • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen
      • sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
    • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weiter-geführt werden soll
  • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
    • bei neuem Kennzeichen: 
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • alte Nummernschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
      • sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
      • sofern bereits vorhanden: neue Nummernschilder Kfz-Kennzeichen
    • bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
      • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
      • Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll

Bei Änderung der folgenden Fahrzeugdaten: Fahrzeugklasse nach Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Änderung des Hubraums, der Nennleistung, der Kraftstoffart oder der Energiequelle:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:

  • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die oder der Bevollmächtigte selbst muss sich mit ihrem oder seinem gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass ausweisen können.

Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.

Fristen

Die Änderung von Fahrzeugdaten oder Halterdaten ist der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Volltext

Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Pkw, Ihres Motorrads oder Ihres Anhängers, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
Halterdaten verändern sich bei der Änderung des Namens, zum Beispiel durch Heirat. Auch bei einem Umzug müssen Sie die Änderung der Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.

 
Technische Daten verändern sich zum Beispiel bei: 

  • Änderungen der Fahrzeugklasse
  • Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
  • Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
  • Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
  • Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
  • Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
  • Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
  • Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
  • Veränderungen am Fahrzeug 

Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen 

  • neue Zulassungspapiere und 
  • bei einem Kennzeichenwechsel auch neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus. 

Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen.