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Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
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6. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 04.01.2016
Artikel 1
Auf der Grundlage der Beschlüsse vom 27. November 2024 durch die Verbandsversammlung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Peene“ wird:
In § 2 Aufgaben
(2) Nr. 1 das Wort Durchführung am Anfang des Satzes ersatzlos gestrichen.
Neuer Wortlaut:
(2) Der Verband kann folgende Aufgaben zusätzlich übernehmen, wenn dadurch die Erfüllung der Pflichtaufgaben nicht gefährdet wird:
1. den Gewässerausbau im Auftrag seiner Mitgliedsgemeinden (§ 68 Nr. 2 LWaG) oder anderer Mitglieder.
§ 7 Zusammensetzung und Aufgaben der Verbandsversammlung
(1) Neu gefasst: Die Verbandsversammlung besteht gemäß § 156 Abs. 2, Satz 1 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) aus den Bürgermeister-innen und Bürgermeistern der verbandsangehörigen Gemeinden. Gemäß § 156 Abs.4 Satz 1 KV M-V werden die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister im Verhinderungsfall durch deren Stellvertreter gemäß § 40 KV M-V vertreten. Anstelle der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister können die Vertretungskörperschaften, hier die Mitgliedsgemeinden, Bedienstete des Amtes, denen die Leitung der fachlich zuständigen Abteilung obliegt, gemäß § 156 Abs. 2 KV M-V mit der Vertretung in der Verbandsversammlung betrauen. In diesem Fall können mehrere Gemeinden durch eine Person vertreten werden. Die Verbandsmitglieder entsenden keine weiteren Vertreterinnen und Vertreter gemäß § 156 Abs. 2, Satz 4 KV M-V.
Artikel 2
Die 6. Satzung zur Änderung der Verbandssatzung vom 04.01.2016 tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung durch die zuständige Aufsichtsbehörde im gesamten Verbandsgebiet (Landkreis Vorpommern-Greifswald und Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) in Kraft.
II. Genehmigung
Der Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald als Rechtsaufsichtsbehörde hat die Satzungsänderung am 07.01.2025 genehmigt.