Termin: telefonisch und online
Wir möchten Ihr Anliegen zügig bearbeiten und Ihre Wartezeit möglichst kurz halten. Aus diesem Grund bitten wir Sie vor Ihrem Besuch um eine Terminvereinbarung.
Bitte lesen und beachten Sie nachfolgenen ...
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Mit Genehmigung vom 07.07.2020 hat der Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als Aufsichtsbehörde Folgendes verfügt:
„Gemäß § 58 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Wasser- und Bodenverbände (Wasserverbandsgesetz – WVG) vom 12. Februar 1991 (BGBl. I S. 405), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15.Mai 2002 (BGBl. I S. 1578) geändert worden ist, genehmige ich die Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Obere Havel/Obere Tollense“ vom 17.10.2002, die während der Verbandsversammlung am 20.11.2019 beschlossen worden ist.“
Änderungssatzung zur Satzung des Wasser- und Bodenverbandes »Obere Havel/Obere Tollense«
gez. i. V. Thomas Müller (2. Stellvertreter des Landrats und Dezernent)
H. Kärger
Landrat
des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
siehe auch 1. Änderung der Änderungssatzung zum 1. Januar 2023