Mit Bescheid vom 12. Juni 2008 wurde die Hansestadt Demmin zum gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Eigentümer des Grundstücks
Gemarkung: Demmin
Flur: 2
Flurstück: 344
Grundbuch von: Demmin, Blatt 6548
Eigentümer: Herbert Pröhl
auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.
Mit der Entscheidung vom 8. April 2020 wurde die bestehende Bestellung der Hansestadt Demmin als gesetzlicher Vertreter nach Herrn Herbert Pröhl bzw. dessen Rechtsnachfolger zum Zwecke der Veräußerung erweitert.
Mit Bescheid vom 12. Juni 2020 wurde das mit der UR.-Nr. 619/2020 der Notarin Petra Berger in 17109 Demmin, Treptower Straße 20 beurkundete Rechtsgeschäft gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.
Die Genehmigung umfasst die Veräußerung der o. g. aufgeführten Liegenschaft.
Die erteilte Genehmigung vom 12. Juni 2020 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß § 13 VwVfG M-V eingesehen werden.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -,Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
-Siegel-
gez. Felicitas von Mutius
Amtsleiterin