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Mit Bescheid vom 9. Juni 2020 wurde die Stadt Neukalen zum gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Eigentümer des Grundstücks
Gemarkung: Neukalen
Flur: 8
Flurstück: 700
Grundbuch von: Neukalen, Blatt 3975
Eigentümer: Johann Burmeister
auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.
Mit Bescheid vom 11. Oktober 2021 wurde das mit der UR.-Nr. 590/2021 des Notares Michael Preuß in 17139 Malchin, Bahnhofstraße 12 beurkundete Rechtsgeschäft vom
27. Juli 2021 gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt. Die Genehmigung umfasst die Veräußerung der o. g. aufgeführten Liegenschaft.
Die erteilte Genehmigung vom 11. Oktober 2021 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß
§ 13 VwVfG M-V eingesehen werden.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat -,Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.
Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Im Auftrag
-Siegel-
gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin