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26.11.2025

Öffentliche Bekanntgabe der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: Stadt Wesenberg

Mit Bescheid vom 11. Februar 2025 wurde die Stadt Wesenberg zum gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Eigentümer des Grundstücks

Gemarkung:                   Wesenberg
Flur:                                  32
Flurstück:                        54/2
Grundbuch von:            Wesenberg, Blatt 378

auf der Grundlage des Artikels 233 § 2 Absatz 3 BGBEG bestellt.  

Mit Bescheid vom 17. November 2025 wurde das mit der UVZ-Nr. G 824/2025 der Notarin
Dr. Bettina Gillian, geschäftsansässig in 17235 Neustrelitz, Strelitzer Straße 42, beurkundete Rechtsgeschäft gemäß Artikel 233 § 2 Absatz 3 BGBEG in Verbindung mit § 1850 BGB genehmigt. Die Genehmigung umfasst die Veräußerung des o. g. Grundstücks.

Die erteilte Genehmigung vom 17. November 2025 kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten von den Beteiligten gemäß
§ 13 VwVfG M-V eingesehen werden.

Rechtbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte - Der Landrat-, Platanenstraße 43 in 17033 Neubrandenburg erhoben werden. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:

Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz.

Gemäß § 41 Absatz 4 VwVfG M-V gilt die Genehmigung des v. g. Rechtsgeschäfts zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Kathrin Schmidt
Amtsleiterin