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Bekanntmachung des Landrates des Landkreises Rostock als Aufsichtsbehörde vom 27.01.2015
I. Genehmigung
Aufgrund des Antrages des Verbandsvorstehers vom 21.01.2015 wurde die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Nebel“, welche durch die Verbandsversammlung am 20.01.2015 beschlossen worden ist, mit Genehmigungsbescheid vom 22.01.2015, Az.: 151103_05_15 gemäß § 58 Abs.2 des Wasserverbandsgesetzes (WVG) vom 12.02.1991 (BGBl. S. 405) durch den Landrat des Landkreises Rostock als Aufsichtsbehörde genehmigt.
Gemäß § 58 Abs.2 S.2 WVG wird die nachstehende Satzung hiermit öffentlich bekannt gemacht.