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24.03.2017

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: Demmin, Sobiech

Die Hansestadt Demmin wurde zum gesetzlichen Vertreter für die unbekannten Eigentümer nach Herrn Willi Sobiech und Frau Elise Sobiech, geb. Jedat bestellt.

Mit Bescheid vom 24. Januar 2017 wurde das zwischen der Hansestadt Demmin als gesetzlicher Vertreter nach Herrn Willi Sobiech und Frau Elise Sobiech, geb. Jedat und dem Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte abgeschlossene Rechtsgeschäft mit der UR.-Nr. 1692/2016 der Notarin Petra Berger in 17109 Demmin, Treptower Straße 20 gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.

Die Genehmigung umfasst die Veräußerung des Grundstücks, gelegen in der Gemarkung Demmin, Flur 1, Flurstück 123 an das Land Mecklenburg-Vorpommern zum Verkehrswert.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz

Im Auftrag

-Siegel-

gez. S e i f e r t h
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor