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30.01.2018

Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: Erdmann

Die Stadt Altentreptow wurde zum gesetzlichen Vertreter für den unbekannten Eigentümer nach Herrn Diet(d)rich Erdmann mit Bescheid vom 21. Juni 2017 bestellt.

Mit Bescheid vom 29. Januar 2018 wurde das zwischen der Stadt Altentreptow als gesetzlicher Vertreter nach Herrn Diet(d)rich Erdmann und der Stadt Altentreptow abgeschlossene Rechtsgeschäft mit der UR.-Nr. 2600/2017 der Notarin Horwath in 17033 Neubrandenburg, Gartenstraße 1 gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.

Die Genehmigung umfasst die Veräußerung des Grundstücks, gelegen in der Gemarkung Altentreptow, Flur 14, Flurstück 26, eingetragen im Grundbuch von Altentreptow, Blatt 1751 an die Stadt Altentreptow zum aktuellen Bodenrichtwert für Forstflächen in der Gemarkung Altentreptow.

Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz


Der Bescheid über die o. g. Genehmigung vom 29. Januar 2018 einschließlich der Begründung kann im Raum 3.095 des Rechts- und Kommunalaufsichtsamtes zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V gilt der v. g. Bescheid zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Im Auftrag

-Siegel-

gez. Kathrin Schmidt
amt. Amtsleiterin