03.03.2016
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: Gemarkung Altentreptow, Flur 14, Flurstück 31
Herr Rechtsanwalt Dr. Norbert Bochmann wurde zum gesetzlichen Vertreter für den/die unbekannten Eigentümer nach Herrn Wilhelm Gehrken bestellt.
Mit Bescheid vom 25. Februar 2016 wurde das zwischen Herrn Rechtsanwalt Dr. Norbert Bochmann als gesetzlicher Vertreter nach Herrn Wilhelm Gehrken und der Stadt Altentreptow abgeschlossene Rechtsgeschäft mit der UR.-Nr. 65/2016 der Notarin Horwarth in Neubrandenburg gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.
Die Genehmigung umfasst die Veräußerung des Grundstücks, gelegen in der Gemarkung Altentreptow, Flur 14, Flurstück 31 an die Stadt Altentreptow zum Verkehrswert.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz
Im Auftrag
-Siegel-
gez. S e i f e r t h
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor