30.05.2016
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung eines Rechtsgeschäftes / hier: Grundstücksverkauf Gemarkung Remplin
Die Stadt Malchin (ehemals Gemeinde Remplin) wurde zum gesetzlichen Vertreter für den/die unbekannten Eigentümer nach Herrn Wilhelm Schmidt bestellt.
Mit Bescheid vom 30. Mai 2016 wurde das zwischen der Stadt Malchin als gesetzlicher Vertreter nach Herrn Wilhelm Schmidt und der FARMS Agrargesellschaft Remplin mbH abgeschlossene Rechtsgeschäft mit der UR.-Nr. 422/2016 des Notars Preuß in Malchin gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 BGBEG in Verbindung mit § 1821 BGB genehmigt.
Die Genehmigung umfasst die Veräußerung des Grundstücks, gelegen in der Gemarkung Remplin, Flur 7 (ehemals 4), Flurstück 25 (ehemals 9) an die FARMS Agrargesellschaft Remplin mbH zum Verkehrswert.
Rechtbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch ist beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, der Landrat in 17033 Neubrandenburg, Platanenstraße 43 schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Der Widerspruch kann innerhalb der genannten Frist auch bei einem der folgenden Regionalstandorte eingelegt werden:
Regionalstandort Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren
Regionalstandort Demmin, Adolf-Pompe-Straße 12-15, 17109 Demmin
Regionalstandort Neustrelitz, Woldegker Chaussee 35, 17235 Neustrelitz
Im Auftrag
-Siegel-
gez. S e i f e r t h
Amtsleiter
Kreisrechtsdirektor