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24.06.2019

Öffentliche Bekanntmachung zur Kreistagswahl am 26. Mai 2019 / Nachrücker Bündnis90/DIE GRÜNEN

Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 29. Mai 2019 das endgültige Wahlergebnis zur Wahl des Kreistages festgestellt. Gemäß § 33 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) in der zurzeit gültigen Fassung beschloss der Kreis-wahlausschuss in öffentlicher Sitzung zunächst die 77 gewählten Bewerber.

Jedoch hat Frau Jutta Gerkan vom Wahlvorschlag der Partei Bündnis 90/ DIE GRÜNEN für den Wahlbereich 7 ihr Mandat nicht angenommen. Gemäß § 46 LKWG M-V bestimmt die Wahlleitung die nachrückende Person. Als nachrückende Person ist die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags, auf dem die oder der Ausgeschiedene gewählt worden ist, zu bestimmen. Dies war zunächst Herr Dr. Fabian Föhring, der das Mandat allerdings ebenfalls nicht angenommen hat.

Demnach wurde nun Frau Kathleen Reetz als Ersatzperson bestimmt. Sie hat das Mandat mit Wirkung zum 21.06.2019 angenommen und ist somit gewählte Bewerberin für den Kreistag Mecklenburgische Seenplatte.

Neubrandenburg, den 24. Juni 2019


Lothar Schmidt

Kreiswahlleiter