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22.04.2026

Öffentliche Zustellung durch Bekanntmachung einer Benachrichtigung an Antje Büttner

Gemäß § 108 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - VwVfG M-V) vom 01. September 2014 in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 10 Verwaltungszustellungsgesetz vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2354) wird hiermit bekannt gegeben, dass die Mitteilung über die Einstellung und Rückforderung einer Unterhaltsleistung gemäß Unterhaltsvorschussgesetz der Behörde: Jugendamt Neubrandenburg des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte

Datum der Einstellungsmitteilung und Rückforderung: 27.03.2026

Aktenzeichen: 51/4 2120/004220

Name und letzte bekannte Adresse des Adressaten:

Frau
Antje Büttner
Gülzower Damm 5
17153 Stavenhagen

öffentlich zugestellt wird, da der Aufenthaltsort der oben Genannten unbekannt ist.

Durch diese öffentliche Zustellung des Dokuments können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Sofern das Dokument eine Ladung zu einem Termin enthält, kann dessen Versäumung Rechtsnachteile zur Folge haben. Das Dokument gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Das Dokument kann im Raum 1.10 beim

Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Jugendamt
Regionalstandort
Waren (Müritz), Zum Amtsbrink 2
Unterhaltsangelegenheiten/ Beurkundung/ Vormundschaft

eingesehen werden.